Sie können als Begleitperson mit Ihrem erkrankten Kind aufgenommen werden, sofern es die Bettenkapazität zulässt.
Zu entrichtende Gebühren (einschließlich Standardfrühstück) für Begleitpersonen je Nächtigung in der Mutter-Kind-Einheit:
ab dem vollendeten 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | € 7,90 |
ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | € 14,50 |
ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | € 21,10 |
ab dem vollendeten 14. Lebensjahr | € 27,70 |
Für eine Mitaufnahme im Klappbett sind folgende Gebühren (inkl. Standardfrühstück) je Nächtigung zu entrichten:
ab dem vollendeten 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | € 5,90 |
ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | € 10,50 |
ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | € 15,10 |
ab dem vollendeten 14. Lebensjahr | € 19,70 |
Die Verpflegungsgebühr beträgt zusätzlich pro Tag € 8,91
(Pauschale für die Mahlzeiten eines jeden Tages, ausgenommen das Frühstück)
Alle Preise enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer!
Begleitpersonen zu Kindern unter drei Jahren werden kostenlos mitaufgenommen! Das bedeutet, dass weder eine Nächtigungs- noch eine Verpflegungsgebühr zu entrichten ist.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die
Mitarbeiter der Abteilung Patientenmanagement, Tel. 385/84895.
Ist ihr Kind zusatzversichert oder sind Sie Mitglied beim Verein „KiB children care" oder „Mutter und Kind im Krankenhaus (MUKI)" werden die Begleitpersonenkosten direkt mit der von Ihnen angegebenen Versicherung oder dem Verein verrechnet. Bringen Sie dazu bitte Ihre Polizzennummer bzw. Mitgliedsnummer mit. Dies ist jedoch nur für Begleitpersonen zu Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr relevant, da ansonsten keinerlei Kosten anfallen.
In Ausnahmesituationen kann es möglich sein, dass Sie als Begleitperson nicht direkt an der Klinik untergebracht werden können. Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Schlafstelle im Landesinternat zum „Klappbetttarif" (Preise siehe oben).
Wir wollen damit besonders Eltern, die außerhalb von Graz wohnen, die Möglichkeit geben, in der Nähe ihres Kindes bleiben zu können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, falls Sie aus Platzmangel nicht mit aufgenommen werden können.
Die Mitaufnahme von Begleitpersonen bei Säuglingen, noch nicht schulpflichtigen und schwerkranken Kindern wird auf jeden Fall vorrangig behandelt.
BÄRENBURG, Kindersicherheitshaus Graz
LKH-Univ. Klinikum Graz
Auenbruggerplatz 49
8036 Graz
Telefon: +43 (316) 385 - 137 64
Email: baerenburg@klinikum-graz.at
Geöffnet: Mo - Fr von 9:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 17:00
Lesehöhle - Die Kinder- und Jugendbibliothek des LKH Graz
Auenbruggerplatz 34 (Erdgeschoß)
8036 Graz
Tel.: +43 (316) 385 - 3699
E-Mail: elise.gross@klinikum-graz.at
Weitere Informationen:
Ronald McDonald Haus Graz
Auenbruggerplatz 54
A-8036 Graz
Tel.: +43 (316) 34 99 36
Fax: +43 (316) 34 99 36
Mobil: +43 664 517 02 93
E-Mail: Haus.Graz@at.mcd.com
Genau hier helfen ROTE NASEN Clowndoctors bei ihren regelmäßigen Visiten. Lesen Sie bitte mehr...