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Patienteninformationen EBA
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Die EBA (Erstuntersuchung-Beobachtung-Aufnahme) ist zuständig für die Erstversorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten aus den Bereichen Innere Medizin, Neurologie und Radiologie.
In der Notaufnahme werden Sie von speziell geschulten Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften behandelt und betreut.
Hier können mit kurzen Wegen und in räumlicher Nähe die erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Schritte durchgeführt werden. Anhand Ihres Untersuchungsergebnisses wird entschieden, ob Sie stationär aufgenommen werden, oder nach einer ambulanten Behandlung unsere Klinik wieder verlassen können.
Wichtige Hinweise
- Die zentrale Notaufnahme ist primär für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zuständig, die sich in einer akuten gesundheitlichen Gefahr befinden. Daher richtet sich die Behandlungsreihenfolge nach medizinischer Dringlichkeit und nicht nach der Reihenfolge Ihres Eintreffens und führt oftmals zu längeren Wartezeiten.
- Die Notaufnahme ist kein Ersatz für die hausärztliche Versorgung und übernimmt keine Routinebehandlungen bei chronischen Erkrankungen.
Wenn Ihr Hausarzt nicht für Sie verfügbar ist, übernimmt seine Funktion ein hausärztlicher Vertretungsdienst oder der Ärztenotdienst.
Ablauf
- Bei Ihrer Ankunft werden Sie von speziell geschulten diplomierten Pflegepersonen zu Ihren Beschwerden und Symptomen befragt. Es erfolgt die Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit nach internationalen Richtlinien, dem © Manchester Triage System. Je nach Dringlichkeit werden Sie danach in den Behandlungs- oder Wartebereich weitergeleitet.

Dringlichkeitsstufen des © Manchester Triage Systems
- Im Behandlungsraum werden bei Ihnen ein Elektrokardiogramm (EKG) geschrieben und der Blutdruck gemessen.
Zeitgleich wird ein peripherer Venenkatheter gelegt, dieser venöse Zugang dient zur Blutabnahme und bei Bedarf auch zur Verabreichung von Medikamenten.
- Im Zuge der Erstuntersuchung werden Sie ausführlich zu aktuellen und vergangenen Krankheiten sowie Ihrer Medikamenteneinnahme befragt. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, Auskunft zu geben, wenden wir uns an Ihre anwesende bzw. von Ihnen genannte Vertrauensperson.
- Anschließend wird das weitere Vorgehen besprochen und es werden notwendige diagnostische Verfahren, wie z. B. Ultraschall oder radiologische Untersuchungen, durchgeführt.
- Das ärztliche Abschlussgespräch erfolgt nach Vorliegen der notwendigen Befundergebnisse.
Nach Abschluss der Behandlung verlassen Sie entweder die EBA mit einer Therapieempfehlung und einem Schreiben für den Hausarzt oder es erfolgt eine stationäre Aufnahme. Die stationäre Aufnahme kann auch in einem Partnerspital erfolgen.
Sollte sich Ihr Befinden vor/während/nach der Behandlung verschlechtern, Sie Fragen/Anliegen haben, teilen Sie es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EBA umgehend mit. Wir sind zu jeder Zeit für Sie da und um Ihr Wohlbefinden bemüht!
Bei Fortbestand bzw. erneutem Auftreten Ihrer Beschwerden können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen oder die nächstgelegene Notaufnahme kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange dauert es noch, wann kommt der Arzt?
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Die Behandlungsreihenfolge ist abhängig von der Behandlungsdringlichkeit laut Ersteinschätzung, von der Zahl der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sowie der Art und Anzahl der Untersuchungen.
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- Worauf muss ich noch warten?
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Folgeuntersuchungen, Eintreffen von Befunden, Wirkung der eingeleiteten Therapie, Eintreffen/Verfügbarkeit des Patiententransportdienstes, etc.
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- Das ärztliche Abschlussgespräch hatte ich schon, worauf muss ich jetzt noch warten?
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Nach dem Abschlussgespräch wird Ihr Arztbrief für die Entlassung bzw. für die stationäre Aufnahme fertiggestellt und benötigte Transportmöglichkeiten organisiert. Die Wartezeiten richten sich nach der Anzahl der benötigten Transporte, sind nicht von uns beeinflussbar und können bis zu einer Stunde dauern. Eine Pflegeperson übergibt Ihnen bei der Entlassung die Entlassungspapiere, gibt Ihnen Pflegetipps für zu Hause und entfernt auch den venösen Zugang.
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- Was mache ich mit dem Arztbrief?
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Mit diesem Brief gehen Sie bitte zu Ihrem Hausarzt oder weiterbehandelnden Facharzt. Sollten Ihnen Medikamente verschrieben worden sein, erhalten Sie diese auch mit dem Arztbrief gegen „Einsatz" in jeder Apotheke. Das Rezept stellt Ihnen - entsprechend dem Arztbrief - Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt aus. Nach Abgabe des Rezeptes in der Apotheke erhalten Sie den hinterlegten Geldbetrag zurück.
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Das Team der EBA Notfallaufnahme wünscht Ihnen eine baldige Genesung!
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Letzte Änderung: 28.05.2015
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