

Im Vorfeld von Zahnbehandlungen besteht oftmals ohne Narkose keine Möglichkeit, den/die Patientin/en genau zu untersuchen und das Ausmaß der Zahnschäden festzustellen. Daher kann erst während der Behandlung in Narkose entschieden werden, ob bei einem geschädigten Zahn eine Füllungsbehandlung möglich ist oder der Zahn extrahiert (gezogen) werden muss. Selbverständlich sind wir sehr bemüht, die Zähne möglichst zu erhalten.
Leider sind Wurzelbehandlungen und Kronenversorgungen aufgrund der erforderlichen Eingriffsdauer und -häufigkeit nicht möglich. Sollten sich größere Eingriffe nicht vermeiden lassen, werden wir im Falle Ihrer Anwesenheit versuchen, Sie über den Umfang der erforderlichen Behandlung zu informieren, wobei wir uns die individuell bestmögliche, endgültige medizinische Entscheidung zum Wohle unserer Patienten vorbehalten. Nach erfolgtem Eingriff erhalten Sie ein zahnärztliches Befundblatt, auf dem die durchgeführte Behandlung, Verhaltensmaßnahmen und eventuell erforderliche Medikamente genau angeführt sind.
Auf Grund der großen Nachfrage ist bei der Terminvergabe mit einer längeren Wartezeit zu rechnen, bitte besorgen Sie sich deshalb die Termine möglichst frühzeitig. Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kieferchirurgische Ambulanz : 0316/ 385 – 12488; 8:00 bis 12:00 Uhr
KLINISCHE ABTEILUNG FÜR MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE
Leiter: Univ.-Prof. Dr. H. Kärcher