

Haben Sie Vertrauen zu unseren ÄrztInnen und Schwestern/Pflegern!
Ihre Angaben und Beobachtungen zum Zustand Ihres Kindes sind sehr wichtig für uns!
Diese werden bei der Aufnahme Ihres Kindes erhoben. Informieren Sie uns bitte auch über besondere Gewohnheiten Ihres Kindes (Essen, Schlafen, etc.) und vergessen Sie bitte nicht, sein Lieblingsspielzeug, seine Schmusedecke oder Ähnliches mitzunehmen.
Zur Aufnahme bringen Sie bitte mit:
Mutter-Kind-Pass, Impfpass, Unterlagen über frühere Krankenhausaufenthalte (auch von der Geburt), Labor- und Röntgenbefunde, Überweisungsschein, Versicherungspolizze (bei Zusatzversicherung).
Sie können als Begleitperson mit Ihrem erkrankten Kind aufgenommen werden, sofern es die Bettenkapazität zulässt.
Zu entrichtende Gebühren (einschließlich Standardfrühstück) für Begleitpersonen je Nächtigung in der Mutter-Kind-Einheit:
| ab dem vollendeten 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | € 8,69 |
| ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | € 15,95 |
| ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | € 23,21 |
| ab dem vollendeten 14. Lebensjahr | € 30,47 |
Für eine Mitaufnahme im Klappbett sind folgende Gebühren (inkl. Standardfrühstück) je Nächtigung zu entrichten:
| ab dem vollendeten 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | € 6,49 |
| ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | € 11,55 |
| ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | € 16,61 |
| ab dem vollendeten 14. Lebensjahr | € 21,67 |
Die Verpflegungsgebühr beträgt zusätzlich pro Tag € 8,91
(Pauschale für die Mahlzeiten eines jeden Tages, ausgenommen das Frühstück)
Alle Preise enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer!
Begleitpersonen zu Kindern unter 3 Jahren werden jedenfalls kostenlos mitaufgenommen! Das bedeutet, dass weder eine Nächtigungs- noch eine Verpflegungsgebühr zu entrichten ist.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die
Mitarbeiter der Abteilung Patientenmanagement, Tel. 385/14895.
Ist ihr Kind zusatzversichert oder sind Sie Mitglied beim Verein „KiB children care" oder „Mutter und Kind im Krankenhaus (MUKI)" werden die Begleitpersonenkosten direkt mit der von Ihnen angegebenen Versicherung oder dem Verein verrechnet. Bringen Sie dazu bitte Ihre Polizzennummer bzw. Mitgliedsnummer mit. Dies ist jedoch nur für Begleitpersonen zu Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr relevant, da ansonsten keinerlei Kosten anfallen.
In Ausnahmesituationen kann es möglich sein, dass Sie als Begleitperson nicht direkt an der Klinik untergebracht werden können. Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Schlafstelle im Landesinternat zum „Klappbetttarif" (Preise siehe oben).
Wir wollen damit besonders Eltern, die außerhalb von Graz wohnen, die Möglichkeit geben, in der Nähe ihres Kindes bleiben zu können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, falls Sie aus Platzmangel nicht mit aufgenommen werden können.
Die Mitaufnahme von Begleitpersonen bei Säuglingen, noch nicht schulpflichtigen und schwerkranken Kindern wird auf jeden Fall vorrangig behandelt.