
Ihr behandelnder Arzt gibt Ihnen den Entlassungstermin bekannt, sobald die stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist. Ihr Hausarzt übernimmt Ihre weitere Betreuung. Sie werden direkt von der Station aus entlassen und erhalten eine Aufenthaltsbestätigung, Ihre persönlichen Unterlagen sowie einen Arztbrief. Wir bitten Sie, jene Gegenstände, die wir Ihnen eventuell bei der Aufnahme zur Verfügung gestellt haben, beim Stationspersonal abzugeben.
Den Arztbrief leiten Sie an Ihren Hausarzt weiter, damit auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt Ihre medizinische Versorgung gewährleistet ist.
Sollten Sie nicht gleich zu Ihrem Hausarzt kommen, sagen Sie es Ihrem behandelnden Arzt und Sie bekommen von ihm ein Rezept ausgestellt. Hinterlegte Geldbeträge und Wertgegenstände können Sie von Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr bei der Hauptkasse im Direktionsgebäude, Auenbruggerplatz 1, ausnahmslos nur gegen Vorlage des Depotscheines abholen. Für zurückgelassene Gegenstände im Krankenzimmer können wir keine Haftung übernehmen.
Am Tag Ihrer Entlassung können Sie mit einem PKW im Krankenhausgelände abgeholt werden. Bitte lassen Sie sich auf Ihrer Station rechtzeitig eine Einfahrtsgenehmigung ausstellen!
Sie können das Krankenhaus auch auf eigenen Wunsch verlassen. Geschieht dies gegen den Rat des medizinischen Personals, müssen Sie einen Revers unterschreiben. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für alle gesundheitlichen Schäden, die daraus für Sie entstehen könnten.
Die Beobachtung Ihres Gesundungsverlaufes nach Ihrer Entlassung ist sehr wichtig! Sie werden nach Ihrem Krankenhausaufenthalt von Ihrem Hausarzt weiter betreut. Es kann aber notwendig sein, dass Sie zu bestimmten Untersuchungen ambulant ins Krankenhaus kommen müssen.
Ist das der Fall, erhalten Sie bei Ihrer Entlassung ein Informationsblatt, auf dem die Art der Untersuchung sowie Ort und genauer Zeitpunkt eingetragen sind.
Bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr! Sollten Sie aus irgendeinem Grund verhindert sein, teilen Sie dies Ihrer Station rechtzeitig mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Entlassung noch ruhe- und erholungsbedürftig sind. Falls erneut Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.