1. Obergeschoss
Der Betriebsrat ist berufen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen, sowie die kulturellen Aufgaben der Dienstnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern, sowie an der Führung der Verwaltung des Betriebes mitzuwirken. Ebenso ist der Betriebsrat zuständig um für die Arbeitnehmer Wohlfahrtseinrichtungen zu schaffen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Rechtsvorschriften, welche in Angelegenheiten der Arbeitnehmer Anwendung finden. Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat vertreten gemeinsam ihre Interessen.
Derzeit werden vom Arbeiterbetriebrat 1.045 Beschäftigte und vom Angestelltenbetriebsrat 5.250 Beschäftigte betreut.